Klimatests ohne Leckageprüfung
Betreiber von Klimaprüfschränken müssen diese auf Dichtheit prüfen lassen. Bei Anlagen mit einem neuen Kältemittel ist dieser Zusatzaufwand nicht mehr verpflichtend. Das Kältemittel erfüllt die Anforderung der aktuellen EU-Verordnung.
