Datenschutz-Gesetzgebung
Wer speichert, muss auch löschen
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) fordert von Unternehmen ein bislang nicht gekanntes Maß an Transparenz und Dokumentation bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Die neue Regelung geht weit über das revisionssichere Speichern und den Schutz vor unbefugtem Zugriff hinaus. Vielmehr müssen die Unternehmen jederzeit quasi auf Knopfdruck wissen und nachweisen, zu welchem Zweck personenbezogene Daten wo, wie und von wem gespeichert und verarbeitet werden. Sie müssen jederzeit in diese Prozesse eingreifen können, um etwa ihren umfassenden Auskunftspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden, vor allem aber gegenüber den Menschen hinter den Daten nachzukommen. Galt früher, Daten möglichst umfassend zu sammeln und sicher zu speichern, sind heute die aufzubewahrenden Datensätze trotz notwendiger Archivierung und Back-ups zu minimieren und gegebenenfalls gezielt zu löschen. Das betrifft im Übrigen nicht nur Daten, sondern auch Dokumente, die personenbezogene Daten enthalten. Altsysteme und -archive bieten solche Möglichkeiten jedoch nur in sehr eingeschränktem Umfang. Um diese anzupassen, ist ein hohes Maß an manuellem Aufwand und Spezial-Know-how erforderlich. Und auch die Alternative, die Migration auf modernere Systeme, ist zeit- und kostenaufwändig. sw