Handhabungstechnik
Neue Maschinenrichtlinie
Am 29. Juni 2009 tritt sie in Kraft: Die neue Maschinenrichtlinie 2008/42/EG. Die Hersteller sind mit einer Stichtagslösung konfrontiert, denn bis zum 28.12.2009 müssen sie die aktuelle Richtlinie 98/37/EG anwenden und auch danach die Konformität erklären. Um den Übergang zu erleichtern, ist es jedoch möglich, bereits vor dem 29. Juni 2009 den Anhang I der neuen Richtlinie anzuwenden. Er enthält Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Anforderungen, die der Maschinenhersteller beachten und durch geeignete Maßnahmen der Risikominderung verbindlich umsetzen muss. Neu für den Hersteller ist die Pflicht, eine Risikobeurteilung durchzuführen. Das beinhaltet die Abschätzung und Dokumentation der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadensschwere. Für Hersteller unvollständiger Maschinen ändert sich noch mehr: Sie müssen künftig eine Montageanleitung und die Einbauerklärung mitliefern. ai







