DienstleistungenWer braucht den Ombudsmann?
Firmen- und Privatkunden von Volksbanken und Raiffeisenbanken haben die Möglichkeit, bei Meinungsverschiedenheiten mit ihrer Bank einen unabhängigen und neutralen Ombudsmann anzurufen.
Mit der Einführung eines außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahrens für die genossenschaftliche Bankengruppe eröffnet der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) dem Verbraucher einen einfachen und kostengünstigen Zugang zum Recht, ohne ihm seinen Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten zu verwehren.
