Zerspanen
Aus Liebe zur Umwelt
sollten Reinigungsmittel ohne Lösungsmittel verwendet werden. Das dürfte allgemein bekannt sein. Weniger verbreitet ist die Erkenntnis, dass solche Reiniger auch entscheidende Vorteile für die Gesundheit und Sicherheit der Anwender bieten. Ein solches Produkt von Denios ist eine Kombination aus einer wässrigen Reinigungsflüssigkeit auf Basis ölabbauender Mikroorganismen und einem speziell darauf abgestimmten Reinigungstisch. Mit biox lassen sich laut Hersteller unter anderem fettige und ölige Verschmutzungen, wie Bohr-, Schmier-, Schneid- und Härteöle leicht entfernen, ohne dass Kunststoff und Gummi der Werkstücke beim Reinigungsprozess angegriffen werden. In der Flüssigkeit enthaltene Mikroorganismen bauen die abgewaschenen Öle und Fette biologisch ab und reinigen folglich kontinuierlich das Reinigungsmedium.
Übrigens: So genannte Kaltreiniger basieren meist auf aggressiven Lösungsmitteln und sind eine Gefahrenquelle für den Mitarbeiter und seine Umwelt. Das Einatmen der Kohlenwasserstoffdämpfe kann zu Übelkeit, starken Kopfschmerzen, Schwindel und Rauschzuständen sowie auch zu schweren gesundheitlichen Langzeitschäden führen. So können zum Beispiel Leber, Nieren und das Zentralnervensystem langfristige Schädigungen davontragen und an Augen und Atemwegen können Schleimhautreizungen auftreten. Ein direkter Lösemittelkontakt hat eine Entfettung der Haut zur Folge, was sich zunächst als Hautentzündung zeigt. Eine permanente Einwirkung von Lösemitteln kann sogar toxische und allergische Ekzeme verursachen. Aber nicht nur der Mensch ist gefährdet, sondern auch seine unmittelbare Umgebung. Lösemittelhaltige Kaltreiniger sind brennbar und ihre Dämpfe können im Gemisch mit Luft explosionsfähig sein. Sie unterliegen somit gesetzlichen Richtlinien hinsichtlich der Lagerung und Benutzung – wie zum Beispiel der Gefahrstoffverordnung und der Lösemittelverordnung. Durch die im August 2001 erlassene „Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Lösemittel (VOC)“ (kurz: Lösemittelverordnung) muss jeder Anlagenbetreiber bis November 2007 nachweisen, dass der vorgegebene Grenzwert für die VOC-Emissionen eingehalten wird. sg








