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Winterreifenpflicht für Stapler: Mindestens vier Millimeter Profil
Auch für Flurförderzeuge gilt die Pflicht für wintertaugliche Bereifung, wenn sie neben Transportaufgaben auf privaten Firmengrundstücken gelegentlich den öffentlichen Verkehrsraum nutzen. Allerdings bietet der Markt keine Winterreifen für Stapler. Der VDMA hat deshalb mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) folgende Einigung erreicht: eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern, sowohl bei Luftreifen als auch bei Vollgummireifen reichen, um die Anforderungen zu erfüllen. Das ¿M+S`-Symbol ist dabei nicht notwendig, sofern der Reifen bauartbedingt für winterliche Verhältnisse geeignet ist. Das entsprechende Positionspapier sowie die Bestätigung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung findet sich unter http://bit.ly/NQEOIL. bw









