Schützt Netz und Anlage
Seit dem 1. Juli 2012 gilt die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 für Photovoltaikanlagen sowie dezentrale Erzeugungsanlagen wie Blockheizkraftwerke, Biogas- oder Windenergieanlagen. Sie soll fester Bestandteil der technischen Anschlussbedingungen (TAB) eines Netzbetreibers werden und sie verändert die Ausführung der Schutzmaßnahmen, Einstellungen an Schutz- und Überwachungseinrichtungen sowie die allgemeinen Anschlussbedingungen.