
EU-Norm für Rauchabzüge
Ab 1. September diesen Jahres müssen natürlich wirkende Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) den Anforderungen der DIN EN 12 101 Teil 2 entsprechen. Die Prüfung und Zulassung der Geräte erfolgt dann durch eine CE-Zertifizierung und eine CE-Kennzeichnung.

