Führungskräfte-Versicherung
Absicherung bei Fehlentscheidungen
Führungspositionen in Firmen aller Größenordnung sind einer enormen Verantwortung ausgesetzt. Dabei erhöhen immer komplexere Prozesse und betriebliche Zusammenhänge die Gefahr, Fehler zu machen.
Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen, doch auch leitende Angestellte, Compliance Officers und Generalbevollmächtigte können zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie ihrem Unternehmen oder Dritten schaden. Schutz vor solchen Haftungsfällen bietet eine sogenannte Directors-&-Officers (D&O)-Versicherung. Sie entspricht in etwa einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die D&O-Versicherung der Nürnberger Versicherung beispielsweise schützt den Versicherten bei einer Verletzung der Sorgfaltspflicht vor den Ansprüchen Dritter (Außenhaftung) sowie vor Ansprüchen des Unternehmens selbst (Innenhaftung). Ausgenommen sind beispielsweise Schäden durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzungen.







