Wirtschaft + Unternehmen

Sherlock Holmes

Und dies sogar auch dann, wenn die Ermittlungen zu keinem Ergebnis führen. Dies entscheid ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes Köln. In dem betreffenden Fall hatte ein Arbeitnehmer gekündigt und war noch während der Kündigungsfirst für ein anderes Unternehmen tätig geworden. Der Arbeitgeber ist immer dann berechtigt einen Detektiv einzuschalten, wenn die Vertragspflichtverletzung des Arbeitnehmers nicht auf andere Weise geklärt werden kann. (Aktenzeichen: 7 Sa 932/00- LAG Köln, Urteil vom 10.10.2001).

nh

  • Xing Icon
  • LinkedIn Icon
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Chemieindustrie 2026

Warum die Krise weitergeht

Wie tief steckt Deutschlands Chemieindustrie 2026 wirklich in der Krise? Nach einem schwachen Jahresauftakt, belastet vom Nahostkonflikt, hohen Energiekosten und globalem Wettbewerbsdruck, zeichnet der Verband der Chemischen Industrie (VCI) das Bild...

mehr...
Anzeige
Anzeige
Anzeige

3D-Druck

Stratasys übernimmt MarkForged

Stratasys übernimmt MarkForged von Nano Dimension für 42,5 Millionen US-Dollar und erweitert damit gezielt sein Portfolio im Bereich faserverstärkter Verbundwerkstoffe. Mit der Akquisition stärkt das Unternehmen zugleich seine Software- und...

mehr...
Jetzt Newsletter abonnieren